Tankstellenverband Süd-Ost e.V.

Ihr starker Partner
für Tankstellenbetreiber
im Süden und Osten Deutschlands

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Mineralölkonzernen, Politik und Behörden – mit Kompetenz, Erfahrung und dem Rückhalt des ZTG.

ZTG
Mitglied im Zentralverband
3
BGH-Prozesse gewonnen
100%
Fachkundige Beratung
Ulm
Geschäftsstelle
Neueste Nachrichten

Aktuelles aus der Branche

Aktuelle Informationen und Analysen rund um das Tankstellengewerbe – für unsere Mitglieder und alle Interessierten.

7. September 2026 Aktuelles
Das BAG beerdigt das Einwurf-Einschreiben: Neue Risiken bei Kündigungen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine für alle Arbeitgeber hochrelevante Entscheidung getroffen: Das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post im sogenannten „Scan-Verfahren" begründet keinen Anscheinsbeweis mehr dafür, dass ein Schreiben dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Entscheidung betrifft alle Erklärungen, deren Zugang im Streitfall nachgewiesen werden muss – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).

Der Fall
Ein seit Mai 2015 beschäftigter Arbeitnehmer war in den drei Jahren vor seiner Kündigung wiederholt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte ihn zwischen 2020 und 2022 bereits fünfmal zu einem bEM eingeladen; nur einmal kam ein Gespräch zustande. Nachdem der Arbeitnehmer auf eine weitere Einladung im April 2023 nicht reagiert hatte und zwischen Mai und Oktober 2023 erneut über 30 Arbeitstage ausgefallen waren, lud der Arbeitgeber ihn am 11. Oktober 2023 nochmals ein – diesmal per Einwurf-Einschreiben. Ein bEM fand danach nicht statt; der Arbeitgeber kündigte am 15. Dezember 2023 ordentlich zum 30. Juni 2024. Der Arbeitnehmer bestritt im Kündigungsschutzprozess, das Einladungsschreiben je erhalten zu haben.

4. August 2026 Aktuelles
Kraftstoff-News – Sonderausgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat heute die Sonderausgabe der Kraftstoff-News der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) für den Monat Juli 2026 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

• Durchschnittspreise im Juli: E5 bei 2,156 Euro/Liter, E10 bei 2,10 Euro/Liter, Diesel bei 2,097 Euro/Liter; im Monatsverlauf Anstieg um 13,7 Cent (Benzin) bzw. 26,8 Cent (Diesel).
• Rohölpreis stieg infolge der Iran-Krise vom 1. bis 23. Juli um rund 16,4 Cent/Liter und gab in der letzten Juli-Woche um 6,6 Cent/Liter (11,5 Prozent) wieder nach.
• Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreis weitete sich vor allem beim Diesel ab Ende Juni wieder deutlich aus.
• Regionale Preisspannen im Juli bis zu 11 Cent/Liter bei E5 und 10 Cent/Liter bei Diesel; ausgeprägte Preisspitzen im Westen und in der Kölner Bucht durch das Niedrigwasser des Rheins.
• Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel im Juli höher als im Vormonat; 87,7 Prozent der Abweichungen liegen im Zeitfenster zwischen 11:50 und 12:10 Uhr.

21. Juli 2026 Aktuelles
Warnung vor Betrugsmails

Seit Wochen erhalten Tankstellenbetreiber vermehrt Angebotsmails, die vorgeblich von etablierten Lieferanten stammen, vor allem von Lekkerland, aber auch von angeblichen AdBlue-Herstellern und -Händlern. Hinter diesen Mails steht kein seriöses Angebot, sondern eine bundesweite, branchenübergreifende Betrugsmasche. Neben mehreren Tankstellengesellschaften hat inzwischen auch Lekkerland selbst öffentlich vor diesen Mails gewarnt. Die Täter passen ihr Vorgehen laufend an und schreiben mittlerweile auch Privatpersonen an. Scheinbar echte Absenderadressen sind dabei kein Zeichen für Sicherheit, denn sie sind eben tatsächlich nicht echt.

Nachrichten aus dem Informationsdienst unseres Zentralverbands ZTG e.V. Als TVSO-Mitglied erhalten Sie derartige Informationen regelmäßig und vollständig per Rundschreiben.

Ihr regionaler Verband
im Tankstellengewerbe

Der Tankstellenverband Süd-Ost e.V. (TVSO) ist, wie der Name bereits sagt, der für den Süden und Osten Deutschlands zuständige Regionalverband im Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG).

Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um die Tankstelle – sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im rechtlichen Bereich. Als Solidaritätsgemeinschaft erreichen wir gemeinsam, was Einzelkämpfern verwehrt bleibt.

Unser Zentralverband (ZTG) hat in den vergangenen Jahren bedeutsame rechtliche Erfolge erzielt: Gegen drei große Mineralölgesellschaften wurden Verbandsprozesse bis zum BGH geführt – und in den wesentlichen Punkten gewonnen.

⚖️
Rechtliche Stärke Pauschale Abschläge beim Ausgleichsanspruch sind Vergangenheit – dank ZTG-Klagen vor dem BGH.
🤝
Solidargemeinschaft Gemeinsam erzielen wir Ergebnisse, die kein Einzelkämpfer erreichen könnte.
🛡️
Schutz vor Übergriffen Mineralölgesellschaften können nicht mehr einfach per Abbuchungsauftrag auf Ihr Geld zugreifen.
📍
Regionale Nähe Unsere Geschäftsstelle in Ulm ist nah dran – persönlich, schnell und kompetent.
Was wir bieten

Unsere Dienstleistungen

Von Rechtsberatung bis Versicherung – wir begleiten unsere Mitglieder in allen Belangen des Tankstellenbetriebs.

📰
Rundschreiben & Newsletter

Unsere Mitglieder werden regelmäßig mit unserem Rundschreibendienst über Aktuelles aus der Branche informiert – kompakt und praxisnah.

⚖️
Rechts- & Fachberatung

Fachkundige Beratung in tankstellenspezifischen Fragen: Tankstellenvertrag, Kündigungen, Ausgleichsanspruch, Arbeitsrecht, Umweltauflagen, Wettbewerbsrecht.

📋
Vordrucke & Musterverträge

Aktuelle Vordrucke aus dem Bereich Personal- und Vertragsrecht – direkt nutzbar für Ihren betrieblichen Alltag.

💰
Rahmenverträge

Exklusiv für TVSO-Mitglieder: günstige Konditionen durch Sammelverhandlungen, die Ihre Geschäftskosten spürbar senken.

🏦
Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)

Wir ermitteln auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Handelsvertreterausgleich.

🔗
ZTG-Netzwerk

Als Mitglied profitieren Sie vom bundesweiten Netzwerk des Zentralverbands des Tankstellengewerbes – Informationen, Verbandsprozesse und Lobbyarbeit inklusive.

🛡️

Spezialrechtsschutz für Tankstellenbetreiber

Unseren Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit, eine Spezialrechtsschutzversicherung bei der DEURAG abzuschließen. Diese übernimmt das gerichtliche Kostenrisiko bei Streitigkeiten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften – eine Versicherung, die in den üblichen Firmenrechtsschutzpolicen nicht enthalten ist.

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Hinweise für Existenzgründer

Der Einstieg in das Tankstellengeschäft kann eine lohnende Aufgabe sein – aber auch ein wirtschaftliches Risiko. Wir helfen Ihnen, es richtig anzugehen.

Informieren Sie sich, bevor Sie unterschreiben

Unser Zentralverband hat das Bundeswirtschaftsministerium wiederholt auf die wirtschaftlich oft schwierige Lage von Tankstellenpächtern hingewiesen – als eine Ursache wird häufig die vorschnelle Unterzeichnung von Verträgen genannt.

Verlassen Sie sich auf keinen Fall allein auf die Prognosen einer Mineralölgesellschaft. Diese will Ihnen den Standort verkaufen. Informieren Sie sich bei Ihrem Vorgänger, einem unabhängigen Sachverständigen – oder direkt bei uns!

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